Brandschutzaufklärung
Die Brandschutzaufklärung gliedert sich in die Brandschutzunterweisungen erwachsener Menschen und in die Brandschutzerziehung von Kindern. Schwerpunkte bilden die Kinder in der ältesten Gruppe des Kindergartens sowie Kinder der 3. bzw. 4. Grundschulklassen.
Brandschutzunterweisungen einschließlich Räumungsübungen:
Die Hauptklientel der Brandschutzunterweisungen bilden Betriebe in Sonderbauten nach der Hessischen Bauordnung (Hochhäuser, Krankenhäuser, Beherbergungsbetriebe, Altenheime, Schulen, Kindergärten). Die Betriebe kommen durch die Beauftragung von Räumungsübungen ihrer Schulungspflicht nach Arbeitschutzgesetz nach und erfüllen damit auch Forderungen aus den Baugenehmigungsverfahren. Die Räumungsübungen sind Bestandteil einer Brandschutzunterweisung. Unterweisungen in Schulen und Kindergärten betreffen nur die pädagogisch verantwortlichen Mitarbeiter und Hausangestellten. Für die praktische Durchführung von Feuerlöscherübungen im Rahmen von Brandschutzunterweisungen wird eine Fremdfirma zur Unterstützung beauftragt.
Brandschutzerziehung und Schulräumungsübungen:
Zur Durchführung der Brandschutzerziehung stehen zahlreiche ausgebildete Feuerwehrkräfte aus dem Kreis der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung. Teilweise organisieren sich diese Kräfte auch in einem Förderverein mit dem Satzungsziel, die Brandschutzaufklärung aktiv zu unterstützen. Die ausgebildeten Mitglieder des Vereins führen die Brandschutzerziehung ausschließlich in ihrer Freizeit gegen eine Aufwandsentschädigung durch. Für die Kindergärten und Schulen sind die Maßnahmen kostenfrei. Zur Planung der Brandschutzerziehung ist eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Anfragen von Schulen und Kindergärten werden dort angenommen und terminlich mit einer Feuerwache koordiniert. Räumungsübungen an Schulen unterliegen ebenfalls der Organisation der zentralen Koordinierungsstelle.
(Auszug aus dem Bedarfs- und Entwicklungsplan der Branddirektion Frankfurt am Main)
Brandschutzunterweisungen einschließlich Räumungsübungen:
Die Hauptklientel der Brandschutzunterweisungen bilden Betriebe in Sonderbauten nach der Hessischen Bauordnung (Hochhäuser, Krankenhäuser, Beherbergungsbetriebe, Altenheime, Schulen, Kindergärten). Die Betriebe kommen durch die Beauftragung von Räumungsübungen ihrer Schulungspflicht nach Arbeitschutzgesetz nach und erfüllen damit auch Forderungen aus den Baugenehmigungsverfahren. Die Räumungsübungen sind Bestandteil einer Brandschutzunterweisung. Unterweisungen in Schulen und Kindergärten betreffen nur die pädagogisch verantwortlichen Mitarbeiter und Hausangestellten. Für die praktische Durchführung von Feuerlöscherübungen im Rahmen von Brandschutzunterweisungen wird eine Fremdfirma zur Unterstützung beauftragt.
Brandschutzerziehung und Schulräumungsübungen:
Zur Durchführung der Brandschutzerziehung stehen zahlreiche ausgebildete Feuerwehrkräfte aus dem Kreis der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung. Teilweise organisieren sich diese Kräfte auch in einem Förderverein mit dem Satzungsziel, die Brandschutzaufklärung aktiv zu unterstützen. Die ausgebildeten Mitglieder des Vereins führen die Brandschutzerziehung ausschließlich in ihrer Freizeit gegen eine Aufwandsentschädigung durch. Für die Kindergärten und Schulen sind die Maßnahmen kostenfrei. Zur Planung der Brandschutzerziehung ist eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Anfragen von Schulen und Kindergärten werden dort angenommen und terminlich mit einer Feuerwache koordiniert. Räumungsübungen an Schulen unterliegen ebenfalls der Organisation der zentralen Koordinierungsstelle.
(Auszug aus dem Bedarfs- und Entwicklungsplan der Branddirektion Frankfurt am Main)